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Wettiner Landgrafen

 Wettiner Landgrafenwappen
 

Thüringen, über Jahrhunderte hinweg mehr ein kulturhistorisch-geographischer Begriff, entstand als administrative Einheit erst am 1. Mai 1920 auf der Grundlage des am 23. April 1920 von der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetzes über die Bildung des Landes Thüringen als Zusammenschluß der sieben ehemaligen Herzog- bzw. Fürstentümer (die bis zum Ende der Monarchie in Deutschland souveräne Staaten gewesen waren) Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha (ohne Coburg), Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, beiden Fürstentümern Reuß, die sich 1919 zum Volksstaat Reuß vereinigt hatten, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen. Die territoriale Einheit Thüringens war damit jedoch nicht hergestellt, denn die preußisch-thüringischen Gebietsteile (Regierungsbezirk Erfurt mit seinen beiden Exklaven Schleusingen und Ziegenrück, Teile des Regierungsbezirkes Merseburg sowie der Kreis Herrschaft Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) konnten nicht integriert werden. Nach jahrhundertelanger territorialer Zersplitterung war aber damit ein großer Teil Thüringens in einem Staatsverband zusammengeschlossen.

 

Seit der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts wurde es in Europa üblich, Wappen anzunehmen. Sie dienten ursprünglich als bemalte Schilde nur dazu, die gepanzerten Ritter in Kämpfen und Turnierspielen voneinander zu unterscheiden. Bis zum Ende der Monarchie in Deutschland 1918 führte keine der früheren Territorialherrschaften ein derart tingiertes Löwenwappen. Die Landgrafen aus dem Hause Wettin führten oft neben dem Wappen der Landgrafschaft das der Mark Meißen in ihrer gleichzeitigen Eigenschaft als Markgrafen von Meißen (beide Titel waren im Rang gleich). Sie symbolisierten mit diesen beiden Wappen also ihre Besitzstände.

 

Ein historisches Wappen für ein wiedergegründetes Thüringen

Als sich 1990 die Neubildung der Länder in der noch bestehenden DDR abzeichnete, konnte bei der Frage, welches Symbol Thüringen zu geben war, die Aufgabe nur darin bestehen, die historische Quelle wiederzufinden, als das erste Thüringer Wappen entstanden war und seither die Geschichte unseres Landes begleitete. Dieses Symbol aber ist der bunte Löwe der Thüringer Landgrafen, und die Begründung dafür ergibt sich aus der Rolle und Bedeutung der Landgrafen in der thüringischen Geschichte.

Die Landgrafen waren im Rang zwischen Graf und Herzog stehende königliche Beamte und übten außer in ihrer Landgrafschaft noch in einem weit größeren Gebiet die Wahrung des Landfriedens und das Geleitrecht aus. Seit 1181 auch im Besitz der Pfalzgrafenwürde von Sachsen, gehörten sie zu jenen 16 weltlichen Großen, die allein als weltliche Reichsfürsten galten. In der Zeit des beginnenden Verfalls der kaiserlichen Zentralgewalt sicherten sie dem Land weitgehend politische Stabilität, indem sie den thüringischen Adel zur Anerkennung ihrer Oberhoheit zwangen.

 

Das Wappen mit dem bunten Löwen erscheint erstmals unter Landgraf Hermann I. (1190-1217) aus dem Geschlecht der Ludowinger. Als 1247 das Geschlecht der Ludowinger im Mannesstamm erloschen war, ergriff der Wettiner Heinrich von Meißen auf Grund einer bereits 1242 von Kaiser Friedrich II. erhaltenen Eventualbelehnung von der Landgrafschaft, die damals auch weite Teile Nord- und Mittelhessens umfaßte, Besitz. Sophie von Brabant, Tochter Landgraf Ludwigs IV. und der heiligen Elisabeth, hatte sich zunächst mit ihrem hessischen Erbteil begnügt, machte dann jedoch weitere Ansprüche auch in Thüringen geltend, die sie aber nicht durchsetzen konnte. Im Ergebnis des von 1247 bis 1263 währenden Erbfolgestreits kam es schließlich zur endgültigen Trennung zwischen Thüringen und Hessen, doch behielten sowohl die Wettiner, als auch die hessischen Erben für ihre bereits 1248 gebildete Landgrafschaft Hessen das Wappen mit dem bunten Löwen bei. Bis 1918 blieb es in den Gesamtwappen der meisten ernestinischen Herzogtümer ebenso als Zeichen für Thüringen erhalten, wie im Großen Wappen des Königreichs Sachsen. Dadurch aber ließen sich die beiden Teile der einstigen ludowingischen Landgrafschaft heraldisch nicht voneinander abgrenzen. Zwar hatte bereits der zweite Wettiner Landgraf Albrecht das achtfach von Rot und Silber gestreifte Wappen Konrads von Thüringen (gest. 1240) übernommen, doch finden sich später auch wieder Streifungen, die von oben her mit Silber beginnen, und noch im Großen Sächsischen Wappen stimmt der bunte Löwe hinsichtlich Anzahl der Streifen und Reihenfolge ihrer Tingierung mit dem im Wappen des Großherzogtums Hessen, aus dem das Hessenwappen hervorging, überein.

 

Thüringer Wappen 1921 - Freistaat Thüringen