Thüringer Wappen 1933

Thüringer Wappen 1933
 
Aus einer Publikation der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen:
 

Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurde aus dem Freistaat ein politisch unselbständiger Gau, dessen gleichgeschaltetem Landtag nach dem Stimmenverhältnis der Reichstagswahl von 1933 (ohne Kommunisten) ein vom Gauleiter eingesetzter Ministerpräsident vorstand. Thüringen erhielt ein neues Wappen, welches das allgemein sächsische Rautenkranzwappen für die ernestinischen Länder mit dem kaiserlichen Doppeladler, der den Schwarzburgern anläßlich ihrer Erhebung in den Reichsfürstenstand als Gnadenwappen verliehen worden war, dem reußischen Löwen und der Henneberger Henne vereinte, belegt mit dem achtfach von Silber und Rot quergestreiften Löwen in Blau, der ein goldenes Hakenkreuz darbrachte. Der Herzschild bildete bis 1945 als sog. Kleines Wappen zugleich das Siegel der Landesbehörden.

 

Mit dem Untergang des Dritten Reiches verschwand auch dieses, als "Thüringer Tiergarten" bespöttelte Wappen, und im Juli 1945 erhielt Thüringen sein nunmehr drittes Hoheitszeichen, einen (in der Urzeichnung goldenen) Löwen auf rotem Grund, umgeben von jetzt acht silbernen Sternen. Der neuaufgenommene Stern symbolisierte jene Gebiete des preußischen Thüringen - der 1944 aus der Provinz Sachsen ausgegliederte Regierungsbezirk Erfurt einschließlich des seit diesem Zeitpunkt zugehörigen Kreises Herrschaft Schmalkalden - die im Sommer 1945 in das Land integriert werden konnten. Das entsprechende Gesetz vom 13. August 1945 machte jedoch keine Angabe zur Tingierung (Farbgebung) des Löwen, so daß es nicht verwundert, wenn die wichtigste heraldische Figur später auch in Silber erscheinen konnte. Damit war aber die heraldische Vorschrift verletzt, daß jede Wappenschöpfung exakt beschrieben (blasoniert) werden muß.

Bereits am 28. Juni 1945 hatte der von der amerikanischen Militärverwaltung eingesetzte erste Nachkriegs-Regierungspräsident Hermann Brill in einer Sitzung des Regierungskollegiums vorgeschlagen, das Wappen von 1921 wieder einzuführen und durch einen achten Stern für die dem neuen Land Thüringen eingegliederten preußischen Gebietsteile zu ergänzen.

Nachdem die Sowjetische Militäradministration für Thüringen jedoch Mitte Juli 1945 Brill seines Amtes enthoben und durch den Geraer Rechtsanwalt Rudolf Paul ersetzt hatte, ordnete dieser die Aufnahme eines Löwen in das neue Landeswappen an. Möglicherweise schwebte ihm dabei der reußische Löwe im Stadtwappen von Gera vor, denn anders ist dessen goldene Tingierung nicht zu erklären.

1964 erzählte Heinrich Hoffmann, der zuerst Brills, dann Pauls Stellvertreter war, der neue Regierungspräsident habe als erste Amtshandlung für seinen Dienstwagen einen Stander verlangt, auf dem der "berühmte Meißner Löwe" prangen sollte. Dagegen habe er, Hoffmann, die Wiedereinführung des Freistaat-Wappens mit nunmehr acht Sternen vorgeschlagen, da der Löwe nun wirklich "kein friedliches Tier" sei. (3)

Die Legende vom Meißner Löwen ist eine nachträgliche Erfindung Hoffmanns, der damit Paul Sachverstand in historischen und heraldischen Fragen absprach, um seinen angemaßten Anteil an dem neuen Thüringer Wappen in den Vordergrund zu rücken. Zwischen 1945 und 1952 wurde der goldene bzw. silberne Löwe niemals als Meißner Wappentier interpretiert, denn das Wappen der Mark Meißen zeigt einen schwarzen Löwen in Gold und hätte für Thüringen auch überhaupt keinen Sinn ergeben. Das neue Wappen war also eine Kombination des Wappens von 1921 mit dem häufigen heraldischen Symbol eines Löwen, der aber in seiner goldenen Tingierung auf rotem Grund in Thüringen historisch nicht zu begründen ist.

 
Thüringer Wappen des Landes Thüringen 1991