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Thüringer Wappen 1921

 Thüringer Wappen 1921
 

Aus einer Publikation der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen:

 

In der Frage eines Wappens für den Freistaat kam es im Landtag zu teilweise heftigen Kontroversen. Zunächst hatte die Regierung bereits acht Wochen nach ihrer Bestätigung am 18. Januar 1921 dem Landtag den "Entwurf eines Gesetzes über das Wappen und die Landesfarben Thüringens" zur Beschlußfassung zugeleitet. Danach sollte das Wappen als Symbol des Zusammenschlusses der thüringischen Einzelstaaten aus sieben silbernen Sternen auf rotem Grund gebildet werden. Der Wappenkopf sollte aus dem "zur Hälfte aufsteigenden altthüringer weiß und rot gestreiften Löwen" bestehen. Die Ähnlichkeit zum US-amerikanischen Sternenbanner war gewollt, die USA wurden als Symbol der Demokratie angesehen. Streng genommen enthielt aber diese Überlegung einen Denkfehler, denn Thüringen hatte, im Unterschied zu den USA, die Einzelstaaten aufgehoben.

 

Ein Kompromißvorschlag des Regierungschefs sah vor, aus Traditionsgründen den Landgrafenlöwen zusammen mit den Sternen in das Wappen hineinzunehmen, also gestalterisch entsprechend miteinander zu kombinieren, ein Gedanke, der erst siebzig Jahre später verwirklicht wurde. 1921 lehnte man die Aufnahme des Löwen, der als "Sinnbild der Raum- und Machtgier" betrachtet wurde, ab. Feudale Symbole jedweder Art waren damals unerwünscht. Deswegen wurde vorgeschlagen, "Symbole der modernen gesellschaftlichen Arbeit" in das Wappen aufzunehmen, schon weil der Löwe viel zu oft in der deutschen Heraldik vorkäme; von einem siebenzackigen silbernen Stern auf rotem Grund war die Rede, dann erschien einigen Abgeordneten das dominierende Rot suspekt, ein lächelnder Mond mit sechs Trabanten wurde ebenso vorgeschlagen wie ein Wappen mit sieben Tannenzapfen. Die Debatte hatte jeden sachlichen Boden verloren, und das Ergebnis war dann auch entsprechend. Am Ende stand ein Allerweltswappen, per Gesetz am 7. April 1921 verkündet: Das Wappen des Landes Thüringen bilden sieben silberne Sterne auf rotem Grund. (1)

 

Den Abgeordneten des Thüringer Landtages fehlte damals Verständnis dafür, was Wappen eigentlich sind, nämlich "in die Form der mittelalterlichen Schutzwaffen, Helm und Schild, gebrachte, nach bestimmten Grundsätzen und Regeln verfertigte erbliche Bilder, Ľbleibende Abzeichen geführt werden." (2) Sie haben also nur aus der Geschichte heraus ihren Sinn und können nicht nach Belieben wie Firmenschilder gewechselt werden.

 

Wappen nach den Reichstagswahlen 1933